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ÖZZ Ausgabe 1/2025
K U R Z & B Ü N D I G
KURZ & BÜNDIG
ORF-BEITRAG
Aufgrund vermehrter Anfragen möchte die Österreichische
Zahnärztekammer darauf hinweisen, dass seit 01.01.2024 die
Haushaltsabgabe (ORF-Beitrag) die GIS-Gebühr auch für nieder-
gelassene Ärzt:innen ersetzt.
Die Haushaltsabgabe beträgt € 15,30 pro Monat (bis zu einer
betrieblichen jährlichen Lohnsumme von € 1,6 Millionen) und
ist von der Umsatzsteuer befreit.
Die Abgabe fällt – im Unterschied zur früheren GIS-Gebühr –
auch an, wenn kein empfangsbereites TV- oder Radiogerät in
der Ordination betrieben wird.
Weiterführende Informationen:
https://www.usp.gv.at/the-men/betrieb-und-umwelt/laufender-betrieb/weitere-informatio-
nen-laufender-betrieb/verpflichtung-von-unternehmen-zum-orf-
beitrag.html
Für offene Fragen steht das ORF-Beitragsservice zur Verfügung:
■
https://orf.beitrag.at/kam/beitragspflichtig-im-betrieblichen-be-reich
■
E-Mail:
service@orf.beitrag.at■
Tel.: 0810 00 10 80 (Montag–Freitag 7.00–19.00 Uhr)
BUNDESAUSSCHUSS DER
ÖZÄK IM 2. HALBJAHR 2024
Am 29.11.2024 fand die Sitzung des Bundesausschusses der
ÖZAK in Wien statt. Sie war geprägt vom Thema Amalgam-
verbot, das mit 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Die Mitglieder
des Ausschusses beschlossen aus diesem Anlass und darüber
hinaus diverse Verordnungen bzw. Novellen zu bestehenden
Verordnungen:
Darunter alljährlichewie die
Beitragsordnung 2025
und die
Grenzwertverordnung 2024,
wonach nunmehr ab einem
Honorar in Höhe von € 2.279,90 ein schriftlicher Heil- und
Kostenplan für die Patient:innen zu erstellen ist.
Weiters wurden bedingt durch das bevorstehende Amal-
gamverbot neue
AHR 2025
beschlossen – dazu mehr in der
Rubrik „Aus den Referaten“ unter dem Referat für Belange
der niedergelassenen Zahnärzt:innen.
In das
Zahnärztliche Fortbildungsprogramm
wurde ein
neues Spezialdiplom – Curriculum Neuraltherapie – aufge-
nommen und fürWebinare können nunmehr berufsbezogen
20 ZFP anstelle der bisher 15 ZFP gesammelt werden.
Alle Verordnungen der ÖZÄK sind für Sie immer aktuell auf der
ÖZÄK-Website unter
https://www.zahnaerztekammer.at/zahn-aerztinnen-und-zahnaerzte/infocenter/amtliche-mitteilungen
ab-
rufbar.
Darüber hinaus wurden für das Jahr 2025 im Bundesausschuss
folgende Leuchtturmprojekte in die Wege geleitet:
Die
Werberichtlinien
der Österreichischen Zahnärztekam-
mer sollen generell und insbesondere im Lichte der neuen
Medien evaluiert und entsprechend überarbeitetwerden, um
den aktuellen Herausforderungen zielgerichtet begegnen zu
können.
Nach der erfolgreichen Schaffung der Fachzahnärzt:innen
für Kieferorthopädie soll nun imRahmen des Referats für die
Entwicklung EU-gerechter Spezialfächer die Ausgestaltung
einer
Weiterbildung Fachzahnärzt:innen fürOralchirurgie
in Angriff genommen werden.
In eigener Sache
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Wirmüssen darauf hinweisen, dass bedauerlicherweise
die Fotorechte beim Beitrag über Ewa Ptaszynska in
der ÖZZ-Ausgabe 3/24 (S. 60 bis 64) nicht ausgewiesen
wurden. Diese liegen bei Ewa Ptaszynska bzw. Mercy
Ships.
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Im Artikel „Kreidezähne“ (Ausgabe 4/24, S. 24 bis 26)
wurde die Autorin Univ.-Prof. Dr. Katrin Bekes, MME
nicht ausgewiesen. Die Redaktion bedauert den Fehler.