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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

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ÖZZ Ausgabe 1/2025

K U R Z & B Ü N D I G

KURZ & BÜNDIG

ORF-BEITRAG

Aufgrund vermehrter Anfragen möchte die Österreichische

Zahnärztekammer darauf hinweisen, dass seit 01.01.2024 die

Haushaltsabgabe (ORF-Beitrag) die GIS-Gebühr auch für nieder-

gelassene Ärzt:innen ersetzt.

Die Haushaltsabgabe beträgt € 15,30 pro Monat (bis zu einer

betrieblichen jährlichen Lohnsumme von € 1,6 Millionen) und

ist von der Umsatzsteuer befreit.

Die Abgabe fällt – im Unterschied zur früheren GIS-Gebühr –

auch an, wenn kein empfangsbereites TV- oder Radiogerät in

der Ordination betrieben wird.

Weiterführende Informationen:

https://www.usp.gv.at/the-

men/betrieb-und-umwelt/laufender-betrieb/weitere-informatio-

nen-laufender-betrieb/verpflichtung-von-unternehmen-zum-orf-

beitrag.html

Für offene Fragen steht das ORF-Beitragsservice zur Verfügung:

https://orf.beitrag.at/kam/beitragspflichtig-im-betrieblichen-be-

reich

E-Mail:

service@orf.beitrag.at

Tel.: 0810 00 10 80 (Montag–Freitag 7.00–19.00 Uhr)

BUNDESAUSSCHUSS DER

ÖZÄK IM 2. HALBJAHR 2024

Am 29.11.2024 fand die Sitzung des Bundesausschusses der

ÖZAK in Wien statt. Sie war geprägt vom Thema Amalgam-

verbot, das mit 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Die Mitglieder

des Ausschusses beschlossen aus diesem Anlass und darüber

hinaus diverse Verordnungen bzw. Novellen zu bestehenden

Verordnungen:

Darunter alljährlichewie die

Beitragsordnung 2025

und die

Grenzwertverordnung 2024,

wonach nunmehr ab einem

Honorar in Höhe von € 2.279,90 ein schriftlicher Heil- und

Kostenplan für die Patient:innen zu erstellen ist.

Weiters wurden bedingt durch das bevorstehende Amal-

gamverbot neue

AHR 2025

beschlossen – dazu mehr in der

Rubrik „Aus den Referaten“ unter dem Referat für Belange

der niedergelassenen Zahnärzt:innen.

In das

Zahnärztliche Fortbildungsprogramm

wurde ein

neues Spezialdiplom – Curriculum Neuraltherapie – aufge-

nommen und fürWebinare können nunmehr berufsbezogen

20 ZFP anstelle der bisher 15 ZFP gesammelt werden.

Alle Verordnungen der ÖZÄK sind für Sie immer aktuell auf der

ÖZÄK-Website unter

https://www.zahnaerztekammer.at/zahn-

aerztinnen-und-zahnaerzte/infocenter/amtliche-mitteilungen

ab-

rufbar.

Darüber hinaus wurden für das Jahr 2025 im Bundesausschuss

folgende Leuchtturmprojekte in die Wege geleitet:

Die

Werberichtlinien

der Österreichischen Zahnärztekam-

mer sollen generell und insbesondere im Lichte der neuen

Medien evaluiert und entsprechend überarbeitetwerden, um

den aktuellen Herausforderungen zielgerichtet begegnen zu

können.

Nach der erfolgreichen Schaffung der Fachzahnärzt:innen

für Kieferorthopädie soll nun imRahmen des Referats für die

Entwicklung EU-gerechter Spezialfächer die Ausgestaltung

einer

Weiterbildung Fachzahnärzt:innen fürOralchirurgie

in Angriff genommen werden.

In eigener Sache

Wirmüssen darauf hinweisen, dass bedauerlicherweise

die Fotorechte beim Beitrag über Ewa Ptaszynska in

der ÖZZ-Ausgabe 3/24 (S. 60 bis 64) nicht ausgewiesen

wurden. Diese liegen bei Ewa Ptaszynska bzw. Mercy

Ships.

Im Artikel „Kreidezähne“ (Ausgabe 4/24, S. 24 bis 26)

wurde die Autorin Univ.-Prof. Dr. Katrin Bekes, MME

nicht ausgewiesen. Die Redaktion bedauert den Fehler.