

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 1/2025
4
Wer meinte, die Sozialpartnerschaft zwi-
schenderÖGKundderZahnärztekammer
sei nach demVereinbarungsumsetzungs-
gesetz 2024 auf demTiefpunkt angelangt,
wurde jüngst eines Besseren belehrt.
Die von der ÖGK im Zuge der Amalgam-
verhandlungen an den Tag gelegte Ver-
handlungsstrategie war alles, nur nicht
partnerschaftlich. Durch den Bruch der
Verschwiegenheit über Verhandlungs-
inhalte und die öffentliche Kommunikati-
on des erwünschten Verhandlungsergeb-
nisses via ZIB 1muss derBegriffTiefpunkt
neu definiertwerden. Dazu zählt auch der
permanente Hinweis auf das angeblich
ausschließlich pekuniäre Interesse der
Zahnärzteschaft. Derartiges bringt uns
alle in derSache definitiv nichtweiter. Das
erkannte die BVAEB als Erste, scherte aus
derÖGK-geführtenVerhandlungsphalanx
aus und schloss mit uns einen vernünfti-
gen Vertrag für ihre Versicherten ab, bei
dem Alkasit keine zentrale Rolle spielt.
Es ist offensichtlich, dass ein bis dato gut
etabliertes und seit 2018 im zahnärztli-
chen Gesamtvertrag niedergeschriebe-
nes amalgamersetzendes Füllungsmate-
rial bei Entscheidungsträgern der ÖGK in
Ungnade gefallen ist. Man war sich nicht
zu schade, wiederholt wissenschaftlich
unausgewogene Behauptungen über die
Qualität von Glasionomerzementen me-
dial zu verbreiten und Alkasit zu hypen,
für das es bis dato keine wissenschaftlich
fundierte Datenlage gibt. Halten wir uns
an wissenschaftliche Fakten, lassen wir
die Fakes –wie es sich gehört – außen vor
und handeln wir nach den Empfehlungen
von Professor Dr. Roland Frankenberger.
Er ist einer der profiliertesten wissen-
schaftlichen Publizisten im deutschspra-
chigenRaumzumThemaFüllungstherapie
inderZahnmedizinundmaßgeblichander
Erstellung wissenschaftlicher Leitlinien
für die Zahnheilkunde in Deutschland be-
teiligt. Sein Urteil über die Qualität von
Glasionomerzementen fällt bei Weitem
nicht so negativ aus. Ganz im Gegenteil!
Glasionomerzemente sind in Deutsch-
land seit der Einführung des Amalgam-
verbots ein wesentlicher Bestandteil der
zahnärztlichen Regelversorgung im Sei-
tenzahnbereich geworden. Gemäß der
2024 erschienenen S3-Leitlinie besteht
ein starker wissenschaftlicher Konsens,
dass Glasionomerzemente alsAlternative
zu Komposit in spezifischen Indikations-
SOZIALPARTNERSCHAFT:
Zurück an den Start!
MR Dr. Günter Gottfried
Vizepräsident und Referent
für Kommunikation und
Digitalisierung der Österreichischen
Zahnärztekammer
bereichen für die direkte Versorgung bei
Klasse-I- und -II-Kavitäten an bleibenden
Zähnen verwendet werden können. Vor-
teilewie die hohe Fluoridabgabe inklusive
Akkueffekt undkonsekutiv kariostatischer
Wirkung, einfache und schnelle Verarbei-
tung mit daraus resultierender niedriger
Kontaminationszeit, hervorragende Bio-
kompatibilität stehen fraglos einer nied-
rigen Biegefestigkeit gegenüber. Diese
deshalb als „minderwertig“ abzutun und
im gleichen Atemzug ein Material in den
Vordergrund zu stellen, für das es prak-
tischkeinewissenschaftlicheEvidenz gibt,
ist schlichtweg intolerabel.
© LZÄK OÖ
E I N B L I C K