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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 1/2025

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Wer meinte, die Sozialpartnerschaft zwi-

schenderÖGKundderZahnärztekammer

sei nach demVereinbarungsumsetzungs-

gesetz 2024 auf demTiefpunkt angelangt,

wurde jüngst eines Besseren belehrt.

Die von der ÖGK im Zuge der Amalgam-

verhandlungen an den Tag gelegte Ver-

handlungsstrategie war alles, nur nicht

partnerschaftlich. Durch den Bruch der

Verschwiegenheit über Verhandlungs-

inhalte und die öffentliche Kommunikati-

on des erwünschten Verhandlungsergeb-

nisses via ZIB 1muss derBegriffTiefpunkt

neu definiertwerden. Dazu zählt auch der

permanente Hinweis auf das angeblich

ausschließlich pekuniäre Interesse der

Zahnärzteschaft. Derartiges bringt uns

alle in derSache definitiv nichtweiter. Das

erkannte die BVAEB als Erste, scherte aus

derÖGK-geführtenVerhandlungsphalanx

aus und schloss mit uns einen vernünfti-

gen Vertrag für ihre Versicherten ab, bei

dem Alkasit keine zentrale Rolle spielt.

Es ist offensichtlich, dass ein bis dato gut

etabliertes und seit 2018 im zahnärztli-

chen Gesamtvertrag niedergeschriebe-

nes amalgamersetzendes Füllungsmate-

rial bei Entscheidungsträgern der ÖGK in

Ungnade gefallen ist. Man war sich nicht

zu schade, wiederholt wissenschaftlich

unausgewogene Behauptungen über die

Qualität von Glasionomerzementen me-

dial zu verbreiten und Alkasit zu hypen,

für das es bis dato keine wissenschaftlich

fundierte Datenlage gibt. Halten wir uns

an wissenschaftliche Fakten, lassen wir

die Fakes –wie es sich gehört – außen vor

und handeln wir nach den Empfehlungen

von Professor Dr. Roland Frankenberger.

Er ist einer der profiliertesten wissen-

schaftlichen Publizisten im deutschspra-

chigenRaumzumThemaFüllungstherapie

inderZahnmedizinundmaßgeblichander

Erstellung wissenschaftlicher Leitlinien

für die Zahnheilkunde in Deutschland be-

teiligt. Sein Urteil über die Qualität von

Glasionomerzementen fällt bei Weitem

nicht so negativ aus. Ganz im Gegenteil!

Glasionomerzemente sind in Deutsch-

land seit der Einführung des Amalgam-

verbots ein wesentlicher Bestandteil der

zahnärztlichen Regelversorgung im Sei-

tenzahnbereich geworden. Gemäß der

2024 erschienenen S3-Leitlinie besteht

ein starker wissenschaftlicher Konsens,

dass Glasionomerzemente alsAlternative

zu Komposit in spezifischen Indikations-

SOZIALPARTNERSCHAFT:

Zurück an den Start!

MR Dr. Günter Gottfried

Vizepräsident und Referent

für Kommunikation und

Digitalisierung der Österreichischen

Zahnärztekammer

bereichen für die direkte Versorgung bei

Klasse-I- und -II-Kavitäten an bleibenden

Zähnen verwendet werden können. Vor-

teilewie die hohe Fluoridabgabe inklusive

Akkueffekt undkonsekutiv kariostatischer

Wirkung, einfache und schnelle Verarbei-

tung mit daraus resultierender niedriger

Kontaminationszeit, hervorragende Bio-

kompatibilität stehen fraglos einer nied-

rigen Biegefestigkeit gegenüber. Diese

deshalb als „minderwertig“ abzutun und

im gleichen Atemzug ein Material in den

Vordergrund zu stellen, für das es prak-

tischkeinewissenschaftlicheEvidenz gibt,

ist schlichtweg intolerabel.

© LZÄK OÖ

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