

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 1/2025
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A U S D E N R E F E R A T E N
Mit 01.01.2025 tratenwesentliche Änderungen imKollektivver-
trag für Zahnärztliche Assistent:innen in Kraft. Die Verhandlun-
gen brachten spürbare Verbesserungen für Dienstgeber:innen
und Arbeitnehmer:innen sowie eine Verhinderung der von der
Gewerkschaft geforderten
IST-Lohnerhöhung.
Dennoch profitieren die Beschäftigten von einer
pauschalen
Erhöhung der KV-Mindestgehälter um 275 Euro.
Zusätzlich
wird die
Gefahrenzulage
für Vollzeitkräfte auf
151 Euro
an-
gehoben. Besonders erfreulich ist die
deutliche Erhöhung der
Mindestgehälter für Auszubildende um 18,27 Prozent,
was
den Berufseinstieg attraktiver macht.
Eine bedeutende Neuerung betrifft Neueintritte von Zahnärzt-
lichen Assistent:innen in Ausbildung ab 01.01.2025: Hier wur-
de die Möglichkeit der
Aliquotierung des Gehalts auf bis zu
80 Prozent
geschaffen. Damit können Unternehmen flexibler
auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren und gleichzeitig
Neueinsteiger:innen schrittweise in das volle Gehaltsniveau
integrieren.
Start der 4-Tage-Woche
Ein weiterer Fortschritt ist die
Einführung der 4-Tage-Woche.
Diese kann künftig für Vollzeitkräfte durch eine mögliche Erhö-
hung der täglichenNormalarbeitszeit auf zehn Stunden realisiert
werden und soll eine bessere Work-Life-Balance ermöglichen.
Zahnärztliche Fachkräfte profitieren somit von einem flexibleren
Arbeitsmodell, das sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für
Arbeitgeber:innen Vorteile bringt.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2024
Einweiteres Highlight des neuen Kollektivvertrags ist die Imple-
mentierung einer
steuer- und sozialversicherungsfreienMit-
arbeiterprämie.
Arbeitnehmer:innen erhalten für das Jahr 2024
eine Prämie zwischen
mindestens 200 und maximal 3.000
Euro.
Die Frist für die Auszahlung war bis zum
15.02.2025
fest-
gelegt. Mitarbeitende, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt
waren, hatten Anspruch auf eine
anteilige Auszahlung.
Diese Maßnahme soll einen zusätzlichen finanziellen Anreiz
schaffen und das Engagement der Beschäftigten belohnen.
Keine Einigung bei Arbeitszeitverkürzung
Nicht verhandelbar mit der Gewerkschaft waren hingegen die
Forderungen nach einer
Anhebung der Wochenarbeitszeit
auf 40 Stunden
(derzeit 38 Stunden) sowie Änderungen beim
Biennalsprung
bzw. dessen Wegfall bei bereits bestehender
Überzahlung. Trotz dieser offenen Punkte stellen die erzielten
Anpassungen eine deutliche Verbesserung des Kollektivvertrags
dar.
Die neuen Regelungen bringen somit sowohl finanzielle Ände-
rungen als auch mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung.
Sie tragen dazu bei, den Beruf attraktiver zu machen und die
Zufriedenheit derMitarbeiter:innen in unseren Zahnarztpraxen
zu steigern.
Referat für
ZAHNÄRZTLICHES
PERSONAL & PROPHYLAXE
MR Dr. Petra Hißmayr
Referentin für zahnärztliches
Personal und Prophylaxe
© LZÄK OÖ
Neue Kollektivvertragsregelungen: mehr Gehalt und flexible
Arbeitszeitmodelle