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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 1/2025

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A U S D E N R E F E R A T E N

Mit 01.01.2025 tratenwesentliche Änderungen imKollektivver-

trag für Zahnärztliche Assistent:innen in Kraft. Die Verhandlun-

gen brachten spürbare Verbesserungen für Dienstgeber:innen

und Arbeitnehmer:innen sowie eine Verhinderung der von der

Gewerkschaft geforderten

IST-Lohnerhöhung.

Dennoch profitieren die Beschäftigten von einer

pauschalen

Erhöhung der KV-Mindestgehälter um 275 Euro.

Zusätzlich

wird die

Gefahrenzulage

für Vollzeitkräfte auf

151 Euro

an-

gehoben. Besonders erfreulich ist die

deutliche Erhöhung der

Mindestgehälter für Auszubildende um 18,27 Prozent,

was

den Berufseinstieg attraktiver macht.

Eine bedeutende Neuerung betrifft Neueintritte von Zahnärzt-

lichen Assistent:innen in Ausbildung ab 01.01.2025: Hier wur-

de die Möglichkeit der

Aliquotierung des Gehalts auf bis zu

80 Prozent

geschaffen. Damit können Unternehmen flexibler

auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren und gleichzeitig

Neueinsteiger:innen schrittweise in das volle Gehaltsniveau

integrieren.

Start der 4-Tage-Woche

Ein weiterer Fortschritt ist die

Einführung der 4-Tage-Woche.

Diese kann künftig für Vollzeitkräfte durch eine mögliche Erhö-

hung der täglichenNormalarbeitszeit auf zehn Stunden realisiert

werden und soll eine bessere Work-Life-Balance ermöglichen.

Zahnärztliche Fachkräfte profitieren somit von einem flexibleren

Arbeitsmodell, das sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für

Arbeitgeber:innen Vorteile bringt.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2024

Einweiteres Highlight des neuen Kollektivvertrags ist die Imple-

mentierung einer

steuer- und sozialversicherungsfreienMit-

arbeiterprämie.

Arbeitnehmer:innen erhalten für das Jahr 2024

eine Prämie zwischen

mindestens 200 und maximal 3.000

Euro.

Die Frist für die Auszahlung war bis zum

15.02.2025

fest-

gelegt. Mitarbeitende, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt

waren, hatten Anspruch auf eine

anteilige Auszahlung.

Diese Maßnahme soll einen zusätzlichen finanziellen Anreiz

schaffen und das Engagement der Beschäftigten belohnen.

Keine Einigung bei Arbeitszeitverkürzung

Nicht verhandelbar mit der Gewerkschaft waren hingegen die

Forderungen nach einer

Anhebung der Wochenarbeitszeit

auf 40 Stunden

(derzeit 38 Stunden) sowie Änderungen beim

Biennalsprung

bzw. dessen Wegfall bei bereits bestehender

Überzahlung. Trotz dieser offenen Punkte stellen die erzielten

Anpassungen eine deutliche Verbesserung des Kollektivvertrags

dar.

Die neuen Regelungen bringen somit sowohl finanzielle Ände-

rungen als auch mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung.

Sie tragen dazu bei, den Beruf attraktiver zu machen und die

Zufriedenheit derMitarbeiter:innen in unseren Zahnarztpraxen

zu steigern.

Referat für

ZAHNÄRZTLICHES

PERSONAL & PROPHYLAXE

MR Dr. Petra Hißmayr

Referentin für zahnärztliches

Personal und Prophylaxe

© LZÄK OÖ

Neue Kollektivvertragsregelungen: mehr Gehalt und flexible

Arbeitszeitmodelle