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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 3/2025

14

A M T , G E S E T Z & R E C H T

Unterlassungserklärung

Klagende Partei

Österreichische Zahnärztekammer

1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

vertreten durch

Dr. Friedrich Schulz,

Rechtsanwalt

1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29

Beklagte Partei

Laszlo BARABAS,

Zahntechniker

1050 Wien, Margaretengürtel 18/4/B 8

Ich, Laszlo Barabas, Zahntechniker, 1050Wien, Margaretengürtel

18/4/B 8, erkläre Folgendes:

1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen,

a) mich als Spezialist für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,

Wahlarzt und/oder Privatarzt zu bezeichnen und/oder bez-

eichnen zu lassen;

b) zahnärztliche Tätigkeiten wie z. B. Behandlungen mit

Zahnkrone, Implantat, Zahnersatz, Vollkeramikkrone,

Vollkeramikbrücke, Inlay/Onlay (Keramik), Unsichtbare

Zahnspange, Veneers, Inlay/Onlay (Gold), Reinkera-

mikkrone, Totalprothese, Zahnimplantat, Abnehmbare

Zahnspange, CEREC Zahnersatz, Inlay, Nachtschiene, Re-

tainer, Teleskopprothese, Unterkieferschiene anzukündi-

gen und/oder auszuführen, wenn dies nicht ausschließlich

imAuftrag einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes imRah-

men der Herstellung, der Reparatur oder der Eingliederung

eines abnehmbaren Zahnersatzes in der Ordination und

nach den Anordnungen und unter der ständigen Aufsicht

und Anleitung der beauftragenden Zahnärztin oder des

beauftragenden Zahnarztes erfolgt.

Die technisch-mechanische Herstellung von Zahnersatzstücken

ohne Arbeiten imMund des Patienten und das Durchführen von

Reparaturen und Wiederinstandsetzen von herausnehmbarem

Zahnersatz sowie die Bewerbung solcher Arbeiten, wenn un-

missverständlich hervorgeht, dass der Beklagte ausschließlich

als Zahntechniker tätig ist, sind von dieser Unterlassungsver-

pflichtung nicht umfasst.

Laszlo Barabas

Wien, am 6. Mai 2025

Achtung:

Antrag zur Ausstellung

eines Zahnärzteausweises

UmeinengültigenAusweis zuerhalten, könnenSiedieAusstellung

einesZahnärzteausweisesbeiderÖsterreichischenZahnärztekam-

mer beantragen. Füllen Sie dazu bitte das auf der nebenstehenden

SeiteabgedruckteAntragsformularausundsendenSiediesessamt

Passfoto (jpg, min. 300 dpi Auflösung) und Unterschrift an Ihre

Landeszahnärztekammer.

Bei Diebstahl ist eineDiebstahlsanzeigealsNachweis erforderlich.

ImFall vonBeschädigungoderNeuausstellung ist deralteAusweis

zurückzugeben.

FürdieAusstellung fällt eineBundesabgabe inHöhevonEUR 14,30

an, die unter Angabe Ihres Namens und des Zahlungszwecks mit-

tels Erlagschein bzw. Überweisung an folgende Bankverbindung:

IBANAT61 1813050000210001, BICBWFBAW1bei derÄrzte- und

Apothekerbank (lautend auf Österreichische Zahnärztekammer)

einzuzahlen ist.

BittebeachtenSie,dassZahnärzteausweiseerstnachEinlangender

BundesabgabeausgestelltwerdenkönnenunddieAusstellungdes

ZahnärzteausweisesimRegelfallcircavierWochendauert.DerAus-

weiswirdIhnendirektbzw.überdiefürSiezuständigeLandeszahn-

ärztekammer zugestellt.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass Ärzteausweise für

Fachärzt:innen fürZMKundZahnärzt:innen, dievordem1. Jänner

2006 von den jeweiligenÄrztekammern ausgestelltwurden, laut

Zahnärztegesetz mit 31. Dezember 2009 ihre Gültigkeit verloren

haben.