Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 3/2025
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A M T , G E S E T Z & R E C H T
Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz,
Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29
Beklagte Partei
Laszlo BARABAS,
Zahntechniker
1050 Wien, Margaretengürtel 18/4/B 8
Ich, Laszlo Barabas, Zahntechniker, 1050Wien, Margaretengürtel
18/4/B 8, erkläre Folgendes:
1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen,
a) mich als Spezialist für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
Wahlarzt und/oder Privatarzt zu bezeichnen und/oder bez-
eichnen zu lassen;
b) zahnärztliche Tätigkeiten wie z. B. Behandlungen mit
Zahnkrone, Implantat, Zahnersatz, Vollkeramikkrone,
Vollkeramikbrücke, Inlay/Onlay (Keramik), Unsichtbare
Zahnspange, Veneers, Inlay/Onlay (Gold), Reinkera-
mikkrone, Totalprothese, Zahnimplantat, Abnehmbare
Zahnspange, CEREC Zahnersatz, Inlay, Nachtschiene, Re-
tainer, Teleskopprothese, Unterkieferschiene anzukündi-
gen und/oder auszuführen, wenn dies nicht ausschließlich
imAuftrag einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes imRah-
men der Herstellung, der Reparatur oder der Eingliederung
eines abnehmbaren Zahnersatzes in der Ordination und
nach den Anordnungen und unter der ständigen Aufsicht
und Anleitung der beauftragenden Zahnärztin oder des
beauftragenden Zahnarztes erfolgt.
Die technisch-mechanische Herstellung von Zahnersatzstücken
ohne Arbeiten imMund des Patienten und das Durchführen von
Reparaturen und Wiederinstandsetzen von herausnehmbarem
Zahnersatz sowie die Bewerbung solcher Arbeiten, wenn un-
missverständlich hervorgeht, dass der Beklagte ausschließlich
als Zahntechniker tätig ist, sind von dieser Unterlassungsver-
pflichtung nicht umfasst.
Laszlo Barabas
Wien, am 6. Mai 2025
Achtung:
Antrag zur Ausstellung
eines Zahnärzteausweises
UmeinengültigenAusweis zuerhalten, könnenSiedieAusstellung
einesZahnärzteausweisesbeiderÖsterreichischenZahnärztekam-
mer beantragen. Füllen Sie dazu bitte das auf der nebenstehenden
SeiteabgedruckteAntragsformularausundsendenSiediesessamt
Passfoto (jpg, min. 300 dpi Auflösung) und Unterschrift an Ihre
Landeszahnärztekammer.
Bei Diebstahl ist eineDiebstahlsanzeigealsNachweis erforderlich.
ImFall vonBeschädigungoderNeuausstellung ist deralteAusweis
zurückzugeben.
FürdieAusstellung fällt eineBundesabgabe inHöhevonEUR 14,30
an, die unter Angabe Ihres Namens und des Zahlungszwecks mit-
tels Erlagschein bzw. Überweisung an folgende Bankverbindung:
IBANAT61 1813050000210001, BICBWFBAW1bei derÄrzte- und
Apothekerbank (lautend auf Österreichische Zahnärztekammer)
einzuzahlen ist.
BittebeachtenSie,dassZahnärzteausweiseerstnachEinlangender
BundesabgabeausgestelltwerdenkönnenunddieAusstellungdes
ZahnärzteausweisesimRegelfallcircavierWochendauert.DerAus-
weiswirdIhnendirektbzw.überdiefürSiezuständigeLandeszahn-
ärztekammer zugestellt.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass Ärzteausweise für
Fachärzt:innen fürZMKundZahnärzt:innen, dievordem1. Jänner
2006 von den jeweiligenÄrztekammern ausgestelltwurden, laut
Zahnärztegesetz mit 31. Dezember 2009 ihre Gültigkeit verloren
haben.




