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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

33

ÖZZ Ausgabe 1/2025

77 Cg 85/24g

Unterlassungserklärung

Klagende Partei

Österreichische Zahnärztekammer

1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

vertreten durch

Dr. Friedrich Schulz,

Rechtsanwalt

1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29

Beklagte Partei

Dr. Jörg HANNESSCHLÄGER,

Zahnarzt

Praxis Lendhafen

9020 Klagenfurt, Tarviser Straße 11

Ich, Dr. Jörg Hannesschläger, Zahnarzt, 9020 Klagenfurt, Tarviser

Straße 11, erkläre Folgendes:

1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen, für meine

zahnärztlichen Leistungen Internetwerbung auf fremden Pro-

filseiten in sozialen Netzwerken, z. B. auf der Instagram-Pro-

filseite von Stephanie Davis, zu betreiben und/oder betreiben

zu lassen.

2. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese

Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer

Ausgabe der „Kronenzeitung“ und der „Österreichischen Zahn-

ärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redak-

tionelleArtikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den

Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung,

veröffentlichen zu lassen.

3. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich,

in jedemeinzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem rich-

terlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe

an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese

Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00,

bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur

Kenntnis, dass unabhängig davon bei einemneuerlichenWett-

bewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlas-

sungs- und Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht

werden kann.

4. Schließlich verpflichte ich mich, für die voraussichtlichen

Kosten der Veröffentlichung dieser Erklärung in der ÖZZ

€ 1.234,80 (darin enthalten € 205,80 an Ust.) zuhanden des

Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu be-

zahlen.

5. Festgehalten wird, dass die in der Rechtssache 77 Cg 85/24g

des Landesgerichts Klagenfurt aufgelaufenen Prozesskosten

bereits vor Abgabe dieser Erklärung von mir der Österreichi-

schen Zahnärztekammer ersetzt worden sind.

Dr. Jörg Hannesschläger

Klagenfurt, am 25. November 2024

A M T , G E S E T Z & R E C H T

stagram-Profilseite oder, sollten diese Internet- und Profil-

seitenadressen geändert werden, auf den Profilseiten der an

der Stelle der Profilseite

theskinvienna.mytreatwell.at

und der

Instagram-Profilseite verwendeten Profilseiten im beim Auf-

rufen dieser Seiten sofort sichtbaren Bereich mit Schriftbild,

Schriftgröße und Zeilenabständenwie auf diesen Profilseiten

üblich, mit den üblichen grafischen Hervorhebungen, fett-

gedruckten Namen der Prozessparteien, Fettdruckumran-

dung, zu veröffentlichen.

3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese

Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer

Ausgabe der „Kronenzeitung“ und der „Österreichischen Zahn-

ärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redak-

tionelleArtikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den

Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung,

veröffentlichen zu lassen.

4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich,

in jedemeinzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem rich-

terlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe

an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese

Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00,

bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur

Kenntnis, dass unabhängig davon bei einemneuerlichenWett-

bewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlas-

sungs- und Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht

werden kann.

5. Schließlich verpflichte ich mich, die in der Rechtssache 20

Cg 77/24p des Handelsgerichts Wien aufgelaufenen Prozess-

kosten von € 3.822,72 (darin enthalten € 505,12 an 20 % USt.

und € 792,00 an Gerichtsgebühren) und für die voraussicht-

lichen Kosten der Veröffentlichung dieser Erklärung in der

ÖZZ € 1.278,90 (darin enthalten € 213,15 an USt.), zusam-

men € 5.101,62, zuhanden des Rechtsanwalts Dr. Friedrich

Schulz in einer Rate von € 426,62 bis längstens 1.3.2025 und

11weiterenMonatsraten von je € 425,00, die folgenden Raten

jeweils bis zum 1. der Folgemonate, mit Terminsverlust bei

Verzug mit zwei Raten zu bezahlen.

in Vertretung:

Höhne In der Maur & Partner

Rechtsanwälte GmbH & Co KG

Wien, am 7. Februar 2025

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