

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
33
ÖZZ Ausgabe 1/2025
77 Cg 85/24g
Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz,
Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29
Beklagte Partei
Dr. Jörg HANNESSCHLÄGER,
Zahnarzt
Praxis Lendhafen
9020 Klagenfurt, Tarviser Straße 11
Ich, Dr. Jörg Hannesschläger, Zahnarzt, 9020 Klagenfurt, Tarviser
Straße 11, erkläre Folgendes:
1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen, für meine
zahnärztlichen Leistungen Internetwerbung auf fremden Pro-
filseiten in sozialen Netzwerken, z. B. auf der Instagram-Pro-
filseite von Stephanie Davis, zu betreiben und/oder betreiben
zu lassen.
2. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese
Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer
Ausgabe der „Kronenzeitung“ und der „Österreichischen Zahn-
ärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redak-
tionelleArtikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den
Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung,
veröffentlichen zu lassen.
3. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich,
in jedemeinzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem rich-
terlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe
an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese
Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00,
bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur
Kenntnis, dass unabhängig davon bei einemneuerlichenWett-
bewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlas-
sungs- und Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht
werden kann.
4. Schließlich verpflichte ich mich, für die voraussichtlichen
Kosten der Veröffentlichung dieser Erklärung in der ÖZZ
€ 1.234,80 (darin enthalten € 205,80 an Ust.) zuhanden des
Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu be-
zahlen.
5. Festgehalten wird, dass die in der Rechtssache 77 Cg 85/24g
des Landesgerichts Klagenfurt aufgelaufenen Prozesskosten
bereits vor Abgabe dieser Erklärung von mir der Österreichi-
schen Zahnärztekammer ersetzt worden sind.
Dr. Jörg Hannesschläger
Klagenfurt, am 25. November 2024
A M T , G E S E T Z & R E C H T
stagram-Profilseite oder, sollten diese Internet- und Profil-
seitenadressen geändert werden, auf den Profilseiten der an
der Stelle der Profilseite
theskinvienna.mytreatwell.atund der
Instagram-Profilseite verwendeten Profilseiten im beim Auf-
rufen dieser Seiten sofort sichtbaren Bereich mit Schriftbild,
Schriftgröße und Zeilenabständenwie auf diesen Profilseiten
üblich, mit den üblichen grafischen Hervorhebungen, fett-
gedruckten Namen der Prozessparteien, Fettdruckumran-
dung, zu veröffentlichen.
3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese
Erklärung binnen 60 Monaten auf meine Kosten in je einer
Ausgabe der „Kronenzeitung“ und der „Österreichischen Zahn-
ärzte-Zeitung“ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redak-
tionelleArtikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den
Namen der Parteien im Fettdruck sowie mit Textumrandung,
veröffentlichen zu lassen.
4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichte ich mich,
in jedemeinzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem rich-
terlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe
an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese
Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00,
bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur
Kenntnis, dass unabhängig davon bei einemneuerlichenWett-
bewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlas-
sungs- und Veröffentlichungsklage gegen mich eingebracht
werden kann.
5. Schließlich verpflichte ich mich, die in der Rechtssache 20
Cg 77/24p des Handelsgerichts Wien aufgelaufenen Prozess-
kosten von € 3.822,72 (darin enthalten € 505,12 an 20 % USt.
und € 792,00 an Gerichtsgebühren) und für die voraussicht-
lichen Kosten der Veröffentlichung dieser Erklärung in der
ÖZZ € 1.278,90 (darin enthalten € 213,15 an USt.), zusam-
men € 5.101,62, zuhanden des Rechtsanwalts Dr. Friedrich
Schulz in einer Rate von € 426,62 bis längstens 1.3.2025 und
11weiterenMonatsraten von je € 425,00, die folgenden Raten
jeweils bis zum 1. der Folgemonate, mit Terminsverlust bei
Verzug mit zwei Raten zu bezahlen.
in Vertretung:
Höhne In der Maur & Partner
Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Wien, am 7. Februar 2025
© martialred/stock.adobe.com