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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 1/2025

32

A M T , G E S E T Z & R E C H T

35 Cg 53/24h

Unterlassungserklärung

Klagende Partei

Österreichische Zahnärztekammer

1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

vertreten durch

Dr. Friedrich Schulz,

Rechtsanwalt

1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29

Beklagte Parteien

1.

TRAVEL-DENT Kft.,

Zahnarztpraxis

H-9200 Mosonmagyarovar, Vizpart ut 29, Ungarn

2.

Dr. Monika VÖLGYI,

Zahnärztin

H-9200 Mosonmagyarovar, Vizpart ut 29, Ungarn

3.

Dr. Enikö KRESZ,

Augenärztin

3160 Traisen, Rathausplatz 1/1

Wir, TRAVEL-DENT Kft., Zahnarztpraxis, H-9200 Mosonmag-

yarovar, Vizpart ut 29, Ungarn, Dr. Monika Völgyi, Zahnärztin,

H-9200 Mosonmagyarovar, Vizpart ut 29, Ungarn, und Dr. Enikö

Kresz, Augenärztin, 3160Traisen, Rathausplatz 1/1, erklären Fol-

gendes:

1. Wir verpflichten uns, ab sofort es zu unterlassen, zahnärztli-

che Tätigkeiten wie z. B. zahnärztliche Konsultationen im

Gebiet der Republik Österreich anzukündigen und/oder

auszuführen und/oder durch die Zurverfügungstellung von

Ordinationsräumen oder sonstigen Räumlichkeiten die Erbrin-

gung zahnärztlicher Tätigkeiten wie z. B. zahnärztlicher Kon-

sultationen imGebiet der Republik Österreich zu ermöglichen,

wenn die zahnärztlichen Leistungen durch jemanden erbracht

werden, der nicht über die dafür in Österreich erforderlichen

Berechtigungen verfügt.

2. Wir, TRAVEL-DENT Kft. und Dr. Monika Völgyi, verpflich-

ten uns außerdem, ab sofort es auf Webseiten in deutscher

Sprache, welche in Österreich aufrufbar sind, beispielsweise

auf der deutschsprachigen Version der Webseite mit der Do-

main

www.traveldent.hu

, zu unterlassen,

a) unsere Zahnarztpraxis durch Ankündigungen des Inhalts,

dass „modernste Technologie“ angewendet werde, und/

oder durch sinngemäß gleicheAnkündigungen anzupreisen

und/oder anpreisen zu lassen;

b) Preise für privatzahnärztliche Leistungen zu nennen und/

oder nennen zu lassen, beispielsweise durch Ankündigun-

gen kostenloser Konsultation in Österreich.

3. Wir verpflichten uns, diese Erklärung binnen 3 Monaten

für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit der In-

ternetadresse

www.traveldent.hu

oder, sollte diese Inter-

netadresse geändert werden, auf der Webseite der an der

Stelle der Internetadresse

www.traveldent.hu

verwende-

ten Internetadresse in der deutschsprachigen Version auf

der Startseite im oberen, beim Aufrufen dieser Seite sofort

sichtbaren Bereich mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilen-

abständenwie auf diesenWebseiten üblich, mit den üblichen

grafischen Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Pro-

zessparteien, Fettdruckumrandung, zu veröffentlichen.

4. Wir ermächtigen die Österreichische Zahnärztekammer,

diese Erklärung binnen 60 Monaten auf unsere Kosten zur

ungeteilten Hand in je einer Ausgabe der Zeitungen „Kronen-

zeitung“ und „Österreichische Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ),

jeweils im Textteil mit der für redaktionelle Artikel üblichen

Schriftgröße, mit Überschrift und den Namen der Parteien

im Fettdruck sowie mit Textumrandung, veröffentlichen zu

lassen.

5. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichten wir

uns zur ungeteilten Hand, in jedem einzelnen Fall bei einem

Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unter-

liegende Konventionalstrafe an die Österreichische Zahn-

ärztekammer zu bezahlen. Diese Konventionalstrafe beträgt

beim ersten Verstoß € 5.000,00, bei jedemweiteren Verstoß

€ 10.000,00. Wir nehmen zur Kenntnis, dass unabhängig da-

von bei einemneuerlichenWettbewerbsverstoß ohneweitere

Verständigung eine Unterlassungs- und Veröffentlichungs-

klage gegen uns eingebracht werden kann.

6. Schließlich verpflichten wir uns zur ungeteilten Hand, die in

der Rechtssache 35 Cg 53/24h des Landesgerichts St. Pölten

aufgelaufenen Prozesskosten von € 6.126,94 (darin enthalten

€869,36 an 20%USt. und € 910,80 an Gerichtsgebühren) und

für die voraussichtlichen Kosten der Veröffentlichung dieser

Erklärung in der ÖZZ € 1.234,80 (darin enthalten € 205,80

an Ust.), zusammen € 7.361,74, zuhanden des Rechtsanwalts

Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu bezahlen.

Für sämtliche beklagte Parteien:

Gillhofer & Plank Rechtsanwälte

Herrengasse 6–8/3/5, 1010Wien

Wien, am 16. Dezember 2024

20 Cg 77/24p

Unterlassungserklärung

Klagende Partei

Österreichische Zahnärztekammer

1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

vertreten durch

Dr. Friedrich Schulz,

Rechtsanwalt

1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29

Beklagte Partei

Christina STEVANOVIC,

Kosmetikerin

1070 Wien, Kaiserstraße 105

Ich, Christina Stevanovic, Kosmetikerin, 1070 Wien, Kaiser-

straße 105, erkläre Folgendes:

1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen, Tätigkeit-

en wie Bleaching, sei es auch als „Zahnaufhellung“, „Zahn-

bleaching“ oder durch sinngemäß gleiche Bezeichnungen,

anzukündigen und/oder auszuführen.

2. Ich verpflichte mich weiters, diese Erklärung binnen 3 Mona-

ten für die Dauer von zwei Monaten auf der Startseite meiner

Profilseite

theskinvienna.mytreatwell.at

und auf meiner In-