

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 1/2025
32
A M T , G E S E T Z & R E C H T
35 Cg 53/24h
Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz,
Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29
Beklagte Parteien
1.
TRAVEL-DENT Kft.,
Zahnarztpraxis
H-9200 Mosonmagyarovar, Vizpart ut 29, Ungarn
2.
Dr. Monika VÖLGYI,
Zahnärztin
H-9200 Mosonmagyarovar, Vizpart ut 29, Ungarn
3.
Dr. Enikö KRESZ,
Augenärztin
3160 Traisen, Rathausplatz 1/1
Wir, TRAVEL-DENT Kft., Zahnarztpraxis, H-9200 Mosonmag-
yarovar, Vizpart ut 29, Ungarn, Dr. Monika Völgyi, Zahnärztin,
H-9200 Mosonmagyarovar, Vizpart ut 29, Ungarn, und Dr. Enikö
Kresz, Augenärztin, 3160Traisen, Rathausplatz 1/1, erklären Fol-
gendes:
1. Wir verpflichten uns, ab sofort es zu unterlassen, zahnärztli-
che Tätigkeiten wie z. B. zahnärztliche Konsultationen im
Gebiet der Republik Österreich anzukündigen und/oder
auszuführen und/oder durch die Zurverfügungstellung von
Ordinationsräumen oder sonstigen Räumlichkeiten die Erbrin-
gung zahnärztlicher Tätigkeiten wie z. B. zahnärztlicher Kon-
sultationen imGebiet der Republik Österreich zu ermöglichen,
wenn die zahnärztlichen Leistungen durch jemanden erbracht
werden, der nicht über die dafür in Österreich erforderlichen
Berechtigungen verfügt.
2. Wir, TRAVEL-DENT Kft. und Dr. Monika Völgyi, verpflich-
ten uns außerdem, ab sofort es auf Webseiten in deutscher
Sprache, welche in Österreich aufrufbar sind, beispielsweise
auf der deutschsprachigen Version der Webseite mit der Do-
main
www.traveldent.hu, zu unterlassen,
a) unsere Zahnarztpraxis durch Ankündigungen des Inhalts,
dass „modernste Technologie“ angewendet werde, und/
oder durch sinngemäß gleicheAnkündigungen anzupreisen
und/oder anpreisen zu lassen;
b) Preise für privatzahnärztliche Leistungen zu nennen und/
oder nennen zu lassen, beispielsweise durch Ankündigun-
gen kostenloser Konsultation in Österreich.
3. Wir verpflichten uns, diese Erklärung binnen 3 Monaten
für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit der In-
ternetadresse
www.traveldent.huoder, sollte diese Inter-
netadresse geändert werden, auf der Webseite der an der
Stelle der Internetadresse
www.traveldent.huverwende-
ten Internetadresse in der deutschsprachigen Version auf
der Startseite im oberen, beim Aufrufen dieser Seite sofort
sichtbaren Bereich mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilen-
abständenwie auf diesenWebseiten üblich, mit den üblichen
grafischen Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Pro-
zessparteien, Fettdruckumrandung, zu veröffentlichen.
4. Wir ermächtigen die Österreichische Zahnärztekammer,
diese Erklärung binnen 60 Monaten auf unsere Kosten zur
ungeteilten Hand in je einer Ausgabe der Zeitungen „Kronen-
zeitung“ und „Österreichische Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ),
jeweils im Textteil mit der für redaktionelle Artikel üblichen
Schriftgröße, mit Überschrift und den Namen der Parteien
im Fettdruck sowie mit Textumrandung, veröffentlichen zu
lassen.
5. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichten wir
uns zur ungeteilten Hand, in jedem einzelnen Fall bei einem
Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unter-
liegende Konventionalstrafe an die Österreichische Zahn-
ärztekammer zu bezahlen. Diese Konventionalstrafe beträgt
beim ersten Verstoß € 5.000,00, bei jedemweiteren Verstoß
€ 10.000,00. Wir nehmen zur Kenntnis, dass unabhängig da-
von bei einemneuerlichenWettbewerbsverstoß ohneweitere
Verständigung eine Unterlassungs- und Veröffentlichungs-
klage gegen uns eingebracht werden kann.
6. Schließlich verpflichten wir uns zur ungeteilten Hand, die in
der Rechtssache 35 Cg 53/24h des Landesgerichts St. Pölten
aufgelaufenen Prozesskosten von € 6.126,94 (darin enthalten
€869,36 an 20%USt. und € 910,80 an Gerichtsgebühren) und
für die voraussichtlichen Kosten der Veröffentlichung dieser
Erklärung in der ÖZZ € 1.234,80 (darin enthalten € 205,80
an Ust.), zusammen € 7.361,74, zuhanden des Rechtsanwalts
Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu bezahlen.
Für sämtliche beklagte Parteien:
Gillhofer & Plank Rechtsanwälte
Herrengasse 6–8/3/5, 1010Wien
Wien, am 16. Dezember 2024
20 Cg 77/24p
Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz,
Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29
Beklagte Partei
Christina STEVANOVIC,
Kosmetikerin
1070 Wien, Kaiserstraße 105
Ich, Christina Stevanovic, Kosmetikerin, 1070 Wien, Kaiser-
straße 105, erkläre Folgendes:
1. Ich verpflichte mich, ab sofort es zu unterlassen, Tätigkeit-
en wie Bleaching, sei es auch als „Zahnaufhellung“, „Zahn-
bleaching“ oder durch sinngemäß gleiche Bezeichnungen,
anzukündigen und/oder auszuführen.
2. Ich verpflichte mich weiters, diese Erklärung binnen 3 Mona-
ten für die Dauer von zwei Monaten auf der Startseite meiner
Profilseite
theskinvienna.mytreatwell.atund auf meiner In-