Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
ÖZZ Ausgabe 4/2025
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Kenntnis, dass unabhängig davon bei einemneuerlichenWett-
bewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlas-
sungs- und Veröffentlichungsklage gegen uns eingebracht
werden kann.
5. Schließlich verpflichtenwir uns, die in der Rechtssache 60 Cg
136/25t des Landesgerichts Wiener Neustadt aufgelaufenen
Prozesskosten von € 4.190,29 (darin enthalten € 519,81 an
20 % USt und € 1.071,40,00 an Gerichtsgebühren) und für
die voraussichtlichen Kosten der Veröffentlichung dieser
Erklärung in der ÖZZ € 1.234,80 (darin enthalten € 205,80
an USt), zusammen € 5.425,09, zuHanden des Rechtsanwalts
Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu bezahlen.
Ing. DDr. Michael Edelmayer
Wiener Neudorf, am 21.10.2025
Dr. Alexander Szmolek
Wiener Neudorf, am 23.10.2025
ACHTUNG!
Antrag zur Ausstellung eines
Zahnärzte-/Dentistenausweises
UmeinengültigenAusweis zuerhalten, könnenSiedieAus-
stellungeines Zahnärzteausweises bei der Österreichischen
Zahnärztekammer beantragen. FüllenSiedazubittedas auf
der Seite 36 abgedruckte Antragsformular aus und senden
Sie dieses samt Passfoto (jpg, min. 300 dpi Auflösung) und
Unterschrift an Ihre Landeszahnärztekammer.
Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige als Nachweis er-
forderlich. ImFall vonBeschädigungoderNeuausstellung
ist der alte Ausweis zurückzugeben.
Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in Höhe von
EUR 21,- an, dieunter Angabe IhresNamens unddes Zahl-
ungszwecksmittels Erlagscheinbzw. Überweisungan fol-
gende Bankverbindung: IBAN AT61 1813 0500 0021 0001,
BICBWFBAW1bei derÄrzte-undApothekerbank (lautend
auf Österreichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist.
BittebeachtenSie, dassZahnärzteausweiseerst nachEin-
langen der Bundesabgabe ausgestellt werden können
unddieAusstellungdes Zahnärzteausweises imRegelfall
circa vier Wochen dauert. Der Ausweis wird Ihnen direkt
bzw. überdie für SiezuständigeLandeszahnärztekammer
zugestellt.
Abschließendweisenwirdaraufhin,dassÄrzteausweisefür
Fachärzt:innen für ZMKundZahnärzt:innen, dievor dem
1. Jänner 2006 von den jeweiligen Ärztekammern aus-
gestellt wurden, laut Zahnärztegesetzmit 31. Dezember
2009 ihre Gültigkeit verloren haben.
Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz,
Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29
Beklagte Parteien
Ing. DDr. Michael EDELMAYER,
Zahnarzt
Dr. Alexander SZMOLEK,
Zahnarzt
2351 Wiener Neudorf, IZ NÖ-Süd Straße 3/Obj. 74/3
Wir, Ing. DDr. Michael Edelmayer und Dr. Alexander Szmolek,
Zahnärzte, 2351 Wiener Neudorf, IZ NÖ-Süd Straße 3/Obj. 74/3,
erklären Folgendes:
1. Wir verpflichten uns, ab sofort es zu unterlassen,
a) Plakatwerbung für unsere zahnärztlichen Leistungen zu
betreiben oder betreiben zu lassen, z.B. dadurch, dass sie
die Fassade des Gebäudes, in dem sich ihre Zahnarztpraxis
befindet, mit der Aufschrift „Zahnarzt“ oder einem stilisi-
erten Zahn versehen oder versehen lassen;
b) unsere zahnärztlichen Leistungen oder unsere Zahnarzt-
praxis in öffentlichen Ankündigungen, wie z. B. auf einer
Webseite, beispielsweise auf der Webseite mit der Do-
main
www.zentrum-sued.at,dadurch anzupreisen oder
anpreisen zu lassen, dass darin behauptet wird, dass sie
in ihrer Praxis die modernste Technik und die modernste
Ausstattung zur Verfügung haben, dass sie mit modern-
sten Behandlungsmethoden höchste Qualität garantieren
können, dass ihre Praxis mit modernsten Technologien
und mit modernsten Behandlungseinheiten ausgestattet
sei, dass sie Top Ärzte seien, dass in ihrer Praxis der beste
Kinderzahnarzt Österreichs tätig sei, und/oder dadurch,
dass sinngemäß gleiche Behauptungen aufgestelltwerden.
2. Wir verpflichten uns, diese Erklärung binnen 3 Monaten für
die Dauer von 2 Monaten auf der Startseite unsererWebseite
mit der Internetadresse
www.zentrum-sued.atoder, sollte
diese Internetadresse geändert werden, auf der Webseite
der an der Stelle der Internetadresse
www.zentrum-sued.atverwendeten Internetadresse, und zwar auf der Startseite im
oberen, bei Aufruf dieser Webseite sofort sichtbaren Bere-
ich mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie
auf dieser Webseite üblich, mit den üblichen graphischen
Hervorhebungen, fettgedrucktenNamen der Prozessparteien,
Fettdruckumrandung, zu veröffentlichen.
3. Wir ermächtigen die Österreichische Zahnärztekammer, diese
Erklärung binnen 60Monaten auf unsere Kosten in einer Aus-
gabe der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ) imText-
teil mit der für redaktionelle Artikel üblichen Schriftgröße, mit
Überschrift und den Namen der Parteien im Fettdruck sowie
mit Textumrandung, veröffentlichen zu lassen.
4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichtenwir uns,
in jedemeinzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem rich-
terlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe
an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese
Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00,
bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Wir nehmen zur
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