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Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

ÖZZ Ausgabe 4/2025

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Kenntnis, dass unabhängig davon bei einemneuerlichenWett-

bewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine Unterlas-

sungs- und Veröffentlichungsklage gegen uns eingebracht

werden kann.

5. Schließlich verpflichtenwir uns, die in der Rechtssache 60 Cg

136/25t des Landesgerichts Wiener Neustadt aufgelaufenen

Prozesskosten von € 4.190,29 (darin enthalten € 519,81 an

20 % USt und € 1.071,40,00 an Gerichtsgebühren) und für

die voraussichtlichen Kosten der Veröffentlichung dieser

Erklärung in der ÖZZ € 1.234,80 (darin enthalten € 205,80

an USt), zusammen € 5.425,09, zuHanden des Rechtsanwalts

Dr. Friedrich Schulz binnen 14 Tagen zu bezahlen.

Ing. DDr. Michael Edelmayer

Wiener Neudorf, am 21.10.2025

Dr. Alexander Szmolek

Wiener Neudorf, am 23.10.2025

ACHTUNG!

Antrag zur Ausstellung eines

Zahnärzte-/Dentistenausweises

UmeinengültigenAusweis zuerhalten, könnenSiedieAus-

stellungeines Zahnärzteausweises bei der Österreichischen

Zahnärztekammer beantragen. FüllenSiedazubittedas auf

der Seite 36 abgedruckte Antragsformular aus und senden

Sie dieses samt Passfoto (jpg, min. 300 dpi Auflösung) und

Unterschrift an Ihre Landeszahnärztekammer.

Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige als Nachweis er-

forderlich. ImFall vonBeschädigungoderNeuausstellung

ist der alte Ausweis zurückzugeben.

Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in Höhe von

EUR 21,- an, dieunter Angabe IhresNamens unddes Zahl-

ungszwecksmittels Erlagscheinbzw. Überweisungan fol-

gende Bankverbindung: IBAN AT61 1813 0500 0021 0001,

BICBWFBAW1bei derÄrzte-undApothekerbank (lautend

auf Österreichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist.

BittebeachtenSie, dassZahnärzteausweiseerst nachEin-

langen der Bundesabgabe ausgestellt werden können

unddieAusstellungdes Zahnärzteausweises imRegelfall

circa vier Wochen dauert. Der Ausweis wird Ihnen direkt

bzw. überdie für SiezuständigeLandeszahnärztekammer

zugestellt.

Abschließendweisenwirdaraufhin,dassÄrzteausweisefür

Fachärzt:innen für ZMKundZahnärzt:innen, dievor dem

1. Jänner 2006 von den jeweiligen Ärztekammern aus-

gestellt wurden, laut Zahnärztegesetzmit 31. Dezember

2009 ihre Gültigkeit verloren haben.

Unterlassungserklärung

Klagende Partei

Österreichische Zahnärztekammer

1010 Wien, Kohlmarkt 11/6

vertreten durch

Dr. Friedrich Schulz,

Rechtsanwalt

1010 Wien, Stock-im-Eisen-Platz 3/29

Beklagte Parteien

Ing. DDr. Michael EDELMAYER,

Zahnarzt

Dr. Alexander SZMOLEK,

Zahnarzt

2351 Wiener Neudorf, IZ NÖ-Süd Straße 3/Obj. 74/3

Wir, Ing. DDr. Michael Edelmayer und Dr. Alexander Szmolek,

Zahnärzte, 2351 Wiener Neudorf, IZ NÖ-Süd Straße 3/Obj. 74/3,

erklären Folgendes:

1. Wir verpflichten uns, ab sofort es zu unterlassen,

a) Plakatwerbung für unsere zahnärztlichen Leistungen zu

betreiben oder betreiben zu lassen, z.B. dadurch, dass sie

die Fassade des Gebäudes, in dem sich ihre Zahnarztpraxis

befindet, mit der Aufschrift „Zahnarzt“ oder einem stilisi-

erten Zahn versehen oder versehen lassen;

b) unsere zahnärztlichen Leistungen oder unsere Zahnarzt-

praxis in öffentlichen Ankündigungen, wie z. B. auf einer

Webseite, beispielsweise auf der Webseite mit der Do-

main

www.zentrum-sued.at,

dadurch anzupreisen oder

anpreisen zu lassen, dass darin behauptet wird, dass sie

in ihrer Praxis die modernste Technik und die modernste

Ausstattung zur Verfügung haben, dass sie mit modern-

sten Behandlungsmethoden höchste Qualität garantieren

können, dass ihre Praxis mit modernsten Technologien

und mit modernsten Behandlungseinheiten ausgestattet

sei, dass sie Top Ärzte seien, dass in ihrer Praxis der beste

Kinderzahnarzt Österreichs tätig sei, und/oder dadurch,

dass sinngemäß gleiche Behauptungen aufgestelltwerden.

2. Wir verpflichten uns, diese Erklärung binnen 3 Monaten für

die Dauer von 2 Monaten auf der Startseite unsererWebseite

mit der Internetadresse

www.zentrum-sued.at

oder, sollte

diese Internetadresse geändert werden, auf der Webseite

der an der Stelle der Internetadresse

www.zentrum-sued.at

verwendeten Internetadresse, und zwar auf der Startseite im

oberen, bei Aufruf dieser Webseite sofort sichtbaren Bere-

ich mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie

auf dieser Webseite üblich, mit den üblichen graphischen

Hervorhebungen, fettgedrucktenNamen der Prozessparteien,

Fettdruckumrandung, zu veröffentlichen.

3. Wir ermächtigen die Österreichische Zahnärztekammer, diese

Erklärung binnen 60Monaten auf unsere Kosten in einer Aus-

gabe der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ (ÖZZ) imText-

teil mit der für redaktionelle Artikel üblichen Schriftgröße, mit

Überschrift und den Namen der Parteien im Fettdruck sowie

mit Textumrandung, veröffentlichen zu lassen.

4. Für den Fall künftigen Zuwiderhandelns verpflichtenwir uns,

in jedemeinzelnen Fall bei einemVerstoß eine nicht dem rich-

terlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe

an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese

Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00,

bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Wir nehmen zur

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