L A N D E S I N F O S
Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
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ÖZZ Ausgabe 4/2025
Herausforderungen der jeweiligen Bundesländer bzw. der Provinz
vor und erläuterten die unterschiedlichen Systeme der jeweiligen
Landeszahnärztekammern bzw. Kommissionen. Dabei zeigte sich
deutlich, dass trotz der regionalen Nähe zwischen Bayern, Bozen
und Tirol erhebliche Unterschiede vorliegen.
Unterschiedliche
Organisationsstrukturen
In Bayern stellt sich die Situation wie folgt dar, dass die acht
zahnärztlichen Bezirksverbände unter demDach der bayerischen
Landeszahnärztekammer vereinigt sind, aber doch eigene Kom-
petenzen und Aufgabenwahrnehmen. In der Provinz Bozen sind
die Ärzte- und Zahnärztekammer unter einemDach zusammen-
gefasst und nicht als eigenständige Körperschaften öffentlichen
Rechts getrennt – allerdings besteht eine eigene Zahnärztekom-
mission innerhalb der Kammer.
Bedeutung der Quotenregelung
Die Landeszahnärztekammer für Tirol tritt für eine Wiederein-
führung der Quotenregelung für das Studium der Zahnmedizin
ein. Dies betrifft Regelungen der europäischen Union und bedarf
daher der Zusammenarbeit mit anderen EU-Ländern. Deshalb
war es ein zentrales Anliegen, dies im Zuge des Trilateralen Tref-
fens anzusprechen. Insbesondere der Präsident der Zahnärz-
tekommission der Provinz Bozen, Dr. Guido Singer, sieht diese
Agenda als wichtig an und teilte mit, er könne dieses Thema bei
der nächsten Generalversammlung in Italien aufbringen. Vor die-
sem Hintergrund sei erwähnt, dass Luxemburger und Südtiroler
Student:innen in der österreichischen Quote berücksichtigt sind.
Anerkennung ausländischer
Abschlüsse und Kassensysteme
Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer:innen über Zahn-
ärzt:innen aus Drittstaaten und deren Nostrifizierung bzw. die
Möglichkeit der Berufsausübung sowie über deren Vergleich zwi-
schen den kassen- und sozialmedizinischen Gesundheitssysteme
aus Sicht der Zahnärzteschaft und deren Vor- und Nachteilen. In
diesem Zusammenhang zeigte sich DDr. Frank Wohl begeistert
von den Honorarordnungen und Honorartarife, die in regelmä-
ßigen Abständen aktualisiert werden, da die Gebührenordnung
OMR DDr.
Paul Hougnon
Präsident der
Landeszahnärztekammer
für Tirol
für Zahnärzt:innen in Deutschland immer noch einen unverän-
derten Punktewert von 11 Pfennig aus dem Jahre 1988 vorsieht
(entspricht nun 5,62421 Cent).
Erfahrungen mit Investorenmodellen
Ein weiterer Schwerpunkt galt den verschiedenen Erfahrungen
imHinblick auf die Investorenmodelle und derÖffnung dermedi-
zinischen Grundversorgung für Investor:innen. Gerade Dr. Guido
Singer (Südtirol) konnte von medienwirksamen Prozessen be-
richten, da von Investoren betrieben Zahnarztpraxen nach hohen
Vorschusszahlungen der Patient:innen plötzlich schließen. Die
Behandlungen blieben unvollendet und für die Anzahlungen der
Patient:innen gab es keine Rückerstattung.
Unterschiede in Werbung
und Disziplinarrecht
Anschließend wurden die Werbeeinschränkungen und Werbe-
richtlinien verglichen und welche disziplinarrechtlichen Mög-
lichkeiten bestehen. So berichtet Dr. Guido Singer, dass z. B.
stilisierte Logos im Rahmen von Sponsoring erlaubt oder auch
Werbung in Form von Plakaten möglich ist.
ZumAbschluss verglichen dieTeilnehmer:innen dieAusbildungs-
systeme zur zahnärztlichen Assistenz und Prophylaxeassistenz.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass es ein äußerst
aufschlussreiches trilaterales Treffen war und somit für alle Be-
teiligten neue Erkenntnisse bringen konnte. Auf diesem Wege
nochmals vielen Dank an DDr. Frank Wohl sowie an Dr. Guido
Singer für die Teilnahme.




