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L A N D E S I N F O S

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

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ÖZZ Ausgabe 4/2025

Herausforderungen der jeweiligen Bundesländer bzw. der Provinz

vor und erläuterten die unterschiedlichen Systeme der jeweiligen

Landeszahnärztekammern bzw. Kommissionen. Dabei zeigte sich

deutlich, dass trotz der regionalen Nähe zwischen Bayern, Bozen

und Tirol erhebliche Unterschiede vorliegen.

Unterschiedliche

Organisationsstrukturen

In Bayern stellt sich die Situation wie folgt dar, dass die acht

zahnärztlichen Bezirksverbände unter demDach der bayerischen

Landeszahnärztekammer vereinigt sind, aber doch eigene Kom-

petenzen und Aufgabenwahrnehmen. In der Provinz Bozen sind

die Ärzte- und Zahnärztekammer unter einemDach zusammen-

gefasst und nicht als eigenständige Körperschaften öffentlichen

Rechts getrennt – allerdings besteht eine eigene Zahnärztekom-

mission innerhalb der Kammer.

Bedeutung der Quotenregelung

Die Landeszahnärztekammer für Tirol tritt für eine Wiederein-

führung der Quotenregelung für das Studium der Zahnmedizin

ein. Dies betrifft Regelungen der europäischen Union und bedarf

daher der Zusammenarbeit mit anderen EU-Ländern. Deshalb

war es ein zentrales Anliegen, dies im Zuge des Trilateralen Tref-

fens anzusprechen. Insbesondere der Präsident der Zahnärz-

tekommission der Provinz Bozen, Dr. Guido Singer, sieht diese

Agenda als wichtig an und teilte mit, er könne dieses Thema bei

der nächsten Generalversammlung in Italien aufbringen. Vor die-

sem Hintergrund sei erwähnt, dass Luxemburger und Südtiroler

Student:innen in der österreichischen Quote berücksichtigt sind.

Anerkennung ausländischer

Abschlüsse und Kassensysteme

Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer:innen über Zahn-

ärzt:innen aus Drittstaaten und deren Nostrifizierung bzw. die

Möglichkeit der Berufsausübung sowie über deren Vergleich zwi-

schen den kassen- und sozialmedizinischen Gesundheitssysteme

aus Sicht der Zahnärzteschaft und deren Vor- und Nachteilen. In

diesem Zusammenhang zeigte sich DDr. Frank Wohl begeistert

von den Honorarordnungen und Honorartarife, die in regelmä-

ßigen Abständen aktualisiert werden, da die Gebührenordnung

OMR DDr.

Paul Hougnon

Präsident der

Landeszahnärztekammer

für Tirol

für Zahnärzt:innen in Deutschland immer noch einen unverän-

derten Punktewert von 11 Pfennig aus dem Jahre 1988 vorsieht

(entspricht nun 5,62421 Cent).

Erfahrungen mit Investorenmodellen

Ein weiterer Schwerpunkt galt den verschiedenen Erfahrungen

imHinblick auf die Investorenmodelle und derÖffnung dermedi-

zinischen Grundversorgung für Investor:innen. Gerade Dr. Guido

Singer (Südtirol) konnte von medienwirksamen Prozessen be-

richten, da von Investoren betrieben Zahnarztpraxen nach hohen

Vorschusszahlungen der Patient:innen plötzlich schließen. Die

Behandlungen blieben unvollendet und für die Anzahlungen der

Patient:innen gab es keine Rückerstattung.

Unterschiede in Werbung

und Disziplinarrecht

Anschließend wurden die Werbeeinschränkungen und Werbe-

richtlinien verglichen und welche disziplinarrechtlichen Mög-

lichkeiten bestehen. So berichtet Dr. Guido Singer, dass z. B.

stilisierte Logos im Rahmen von Sponsoring erlaubt oder auch

Werbung in Form von Plakaten möglich ist.

ZumAbschluss verglichen dieTeilnehmer:innen dieAusbildungs-

systeme zur zahnärztlichen Assistenz und Prophylaxeassistenz.

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass es ein äußerst

aufschlussreiches trilaterales Treffen war und somit für alle Be-

teiligten neue Erkenntnisse bringen konnte. Auf diesem Wege

nochmals vielen Dank an DDr. Frank Wohl sowie an Dr. Guido

Singer für die Teilnahme.