

L A N D E S I N F O S
Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T
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ÖZZ Ausgabe 1/2025
Unser allseits hochgeschätzterKammeramtsdirektorHRDr. Jörg
Krainhöfner hat sich leidermit 30.09.2024, früher als ursprüng-
lich beabsichtigt, in denwohlverdienten Ruhestand verabschie-
det. Er blickt auf insgesamt 40 Jahre Kammertätigkeit, zuvor für
dieDentistenkammer, danach fürdieZahnärztekammer, zurück.
30 Jahre lang fungierte er als Kammeramtsdirektor.
Er war stets für die Kollegenschaft mit vollem Einsatz, Freude
und guten Ideen bei der Arbeit und für die Funktionär:innen
eine große Stütze.
Neben der hohenWertschätzung für seine hervorragendeArbeit
verbindet uns auch seit Jahren eine gute Freundschaft.
Daher darf ichmich auf diesemWege in unser allerNamen herzlich
bei dir, lieber Jörg, bedanken und wünsche dir alles Gute für die
Zukunft und eine schöne Zeit in deiner nächsten Lebensphase!
Paul Hougnon
für den Landesausschuss und
die Mitarbeiter:innen der Landeszahnärztekammer für Tirol
WÜRDIGUNG HR DR. KRAINHÖFNER
Sehr geehrter Herr Präsident,
nicht gänzlich frei von Irritation haben wir bei der Landeszahnärzte-
kammer für Tirol auch Ihr jüngstes Schreiben zur geplanten Berufs-
schule für die Lehre zur zahnärztlichen Fachassistenz in Innsbruck
zur Kenntnis genommen. Wie bereits Anfang des Jahres Ihnen durch
die Österreichische Zahnärztekammer mitgeteilt wurde, hätte es den
guten Gepflogenheiten unter Sozialpartnern entsprochen, wenn Sie
sich zumindest zuerst an uns mit der Anfrage zu einem gemeinsamen
Rundschreiben an die Mitglieder der Zahnärztekammer gewendet
hätten. Völlig ungeachtet dessen, wie unsere diesbezügliche Antwort
ausgefallenwäre. Umso befremdlicherwirkt es, dass Sie sich imSchrei-
ben anMitglieder einer anderen Kammer in missverständlicherWeise
bloß als „Kammer“ und nicht als „Arbeiterkammer“ bezeichnen.
Ebenfalls finden wir es nicht angemessen, das durch die Zahnärzte-
kammer organisierte Ausbildungsmodell schlecht zu machen. Beide
Ausbildungen berechtigen auf völlig gleichwertigeWeise, den gesetz-
lich geregelten Gesundheitsberuf der zahnärztlichen Assistenz nach
erfolgreichemAbschluss auszuüben. Bei derAusbildung zur zahnärzt-
lichen Assistenz im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses handelt
es sich ebenfalls um eine duale Ausbildung, die per Gesetz und mi-
nisterialer Verordnung geregelt ist. Im Gegensatz zur Lehre, die mehr
als 1.200 Stunden theoretischen Unterricht in teilweise absolut fach-
fremden Unterrichtsfächern vorsieht, ist unserAusbildungsmodell auf
die praktischen Aspekte der Tätigkeit einer zahnärztlichen Assistenz
zugeschnitten, was ebenfalls bei Arbeitgebern undAuszubildenden auf
großen Zuspruch stößt. Es hat für viele jungeMenschen seine Gründe,
nach der neunten Schulstufe lieber in das Berufsleben einzusteigen,
statt weiter die Schulbank drücken zumüssen. Auch nach Etablierung
der Berufsschule in Tirol wird ein Großteil unsererMitglieder das Aus-
bildungsmodell des Anstellungsverhältnisses mit Unterricht amAZW
wählen, weil diesesModell eben sehr gut läuft und angenommenwird.
Die öffentlichenMittel, die für die Etablierung der Berufsschule inTirol
aufgewendet werden müssen, wären unserer Meinung nach besser in
der Verbesserung bzw. Sicherung der (sozial)zahnmedizinischen Ver-
sorgung der Bevölkerung Tirols aufgehoben. Entgegen der von Ihnen
hierzu geäußerten Ansicht braucht es aber mehr als eine Hand voll
ÖGK-Ambulatorien, zumal auch der Wochenend- und Feiertagsnot-
dienst nahezu ausschließlich von unseren niedergelassenenMitgliedern
und deren Angestellten gewährleistet wird. Ihre Energie wäre sicher
besser und nachhaltiger zum Wohle Ihrer Kammermitglieder, die den
Großteil derTiroler Bevölkerung bilden, investiert gewesen, hätten Sie
sich auch – so wie wir – für eine Aufrechterhaltung des Notdienstes
an der Zahnklinik Innsbruck eingesetzt. Wünschenswert wäre es auch,
wenn Sie unsere Bemühungen, für unsere behinderten Mitmenschen
eine möglichst zeitnahe Zahnsanierung in Narkose in den Bezirks-
krankenhäusern sowie insbesondere auch an der Innsbrucker Klinik zu
gewährleisten, unterstützen würden. Wir laden Sie hierzu gerne ein.
Erlauben Sie uns am Ende noch einen kleinen Exkurs zum brandaktu-
ellen Thema des anstehenden Amalgamverbotes, da Sie hier einer in
verschiedenenMedien verbreiteten Falschinformation aufgelegen sein
dürften. Es gab in Vorarlberg in jüngster Zeit keine Einigung über ein
Ersatzfüllmaterial. Der Gesamtvertrag hat aufgrund einerAufkündigung
seit Jahrzehnten keine Rechtsgültigkeit mehr imBundesland Vorarlberg.
Es besteht dort also ein vertragsloser Zustand. Die sozialmedizinische
Versorgung in Vorarlberg erfolgt über sogenannte Verrechnungsüber-
einkommen, die es der Zahnärzteschaft ermöglicht, zu wirtschaftlich
annehmbaren Konditionen sozialmedizinisch tätig zuwerden.Wir teilen
zwarIhreMeinung und Kritik zu den Folgen derKassenzusammenlegun-
gen und der damit einhergehenden Zentralisierung, aber genau diese
ist auch der Grund, weshalb eine auf das Bundesland Tirol beschränkte
kassenvertragliche Vereinbarung bzw. ein Verrechnungsübereinkom-
men zwischen Landeszahnärztekammer und der ÖGK über die auf das
BundeslandTirol beschränkte Verwendung vonAmalgamersatzmaterial
im Seitzahnbereich wenig realistisch ist.
In der Hoffnung, dass Sie künftig unseren oben dargelegten Einwand
berücksichtigenwerden und uns zumindest vorab über entsprechende
an unsereMitglieder gerichtete Schreiben aus Ihrer Kammer informie-
ren, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.
Der Präsident:
OMR DDr. Paul Hougnon
Präsident Erwin Zangerl
Arbeiterkammer für Tirol
Maximilianstraße 7
6020 Innsbruck
23.12.2024
OffenerBrief zu Ihrem jüngstenSchreiben zurBerufsschule fürdie Lehre zur zahnärztlichen Fachassistenz