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L A N D E S I N F O S

Z A H N A E R Z T E K A M M E R . A T

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ÖZZ Ausgabe 1/2025

Unser allseits hochgeschätzterKammeramtsdirektorHRDr. Jörg

Krainhöfner hat sich leidermit 30.09.2024, früher als ursprüng-

lich beabsichtigt, in denwohlverdienten Ruhestand verabschie-

det. Er blickt auf insgesamt 40 Jahre Kammertätigkeit, zuvor für

dieDentistenkammer, danach fürdieZahnärztekammer, zurück.

30 Jahre lang fungierte er als Kammeramtsdirektor.

Er war stets für die Kollegenschaft mit vollem Einsatz, Freude

und guten Ideen bei der Arbeit und für die Funktionär:innen

eine große Stütze.

Neben der hohenWertschätzung für seine hervorragendeArbeit

verbindet uns auch seit Jahren eine gute Freundschaft.

Daher darf ichmich auf diesemWege in unser allerNamen herzlich

bei dir, lieber Jörg, bedanken und wünsche dir alles Gute für die

Zukunft und eine schöne Zeit in deiner nächsten Lebensphase!

Paul Hougnon

für den Landesausschuss und

die Mitarbeiter:innen der Landeszahnärztekammer für Tirol

WÜRDIGUNG HR DR. KRAINHÖFNER

Sehr geehrter Herr Präsident,

nicht gänzlich frei von Irritation haben wir bei der Landeszahnärzte-

kammer für Tirol auch Ihr jüngstes Schreiben zur geplanten Berufs-

schule für die Lehre zur zahnärztlichen Fachassistenz in Innsbruck

zur Kenntnis genommen. Wie bereits Anfang des Jahres Ihnen durch

die Österreichische Zahnärztekammer mitgeteilt wurde, hätte es den

guten Gepflogenheiten unter Sozialpartnern entsprochen, wenn Sie

sich zumindest zuerst an uns mit der Anfrage zu einem gemeinsamen

Rundschreiben an die Mitglieder der Zahnärztekammer gewendet

hätten. Völlig ungeachtet dessen, wie unsere diesbezügliche Antwort

ausgefallenwäre. Umso befremdlicherwirkt es, dass Sie sich imSchrei-

ben anMitglieder einer anderen Kammer in missverständlicherWeise

bloß als „Kammer“ und nicht als „Arbeiterkammer“ bezeichnen.

Ebenfalls finden wir es nicht angemessen, das durch die Zahnärzte-

kammer organisierte Ausbildungsmodell schlecht zu machen. Beide

Ausbildungen berechtigen auf völlig gleichwertigeWeise, den gesetz-

lich geregelten Gesundheitsberuf der zahnärztlichen Assistenz nach

erfolgreichemAbschluss auszuüben. Bei derAusbildung zur zahnärzt-

lichen Assistenz im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses handelt

es sich ebenfalls um eine duale Ausbildung, die per Gesetz und mi-

nisterialer Verordnung geregelt ist. Im Gegensatz zur Lehre, die mehr

als 1.200 Stunden theoretischen Unterricht in teilweise absolut fach-

fremden Unterrichtsfächern vorsieht, ist unserAusbildungsmodell auf

die praktischen Aspekte der Tätigkeit einer zahnärztlichen Assistenz

zugeschnitten, was ebenfalls bei Arbeitgebern undAuszubildenden auf

großen Zuspruch stößt. Es hat für viele jungeMenschen seine Gründe,

nach der neunten Schulstufe lieber in das Berufsleben einzusteigen,

statt weiter die Schulbank drücken zumüssen. Auch nach Etablierung

der Berufsschule in Tirol wird ein Großteil unsererMitglieder das Aus-

bildungsmodell des Anstellungsverhältnisses mit Unterricht amAZW

wählen, weil diesesModell eben sehr gut läuft und angenommenwird.

Die öffentlichenMittel, die für die Etablierung der Berufsschule inTirol

aufgewendet werden müssen, wären unserer Meinung nach besser in

der Verbesserung bzw. Sicherung der (sozial)zahnmedizinischen Ver-

sorgung der Bevölkerung Tirols aufgehoben. Entgegen der von Ihnen

hierzu geäußerten Ansicht braucht es aber mehr als eine Hand voll

ÖGK-Ambulatorien, zumal auch der Wochenend- und Feiertagsnot-

dienst nahezu ausschließlich von unseren niedergelassenenMitgliedern

und deren Angestellten gewährleistet wird. Ihre Energie wäre sicher

besser und nachhaltiger zum Wohle Ihrer Kammermitglieder, die den

Großteil derTiroler Bevölkerung bilden, investiert gewesen, hätten Sie

sich auch – so wie wir – für eine Aufrechterhaltung des Notdienstes

an der Zahnklinik Innsbruck eingesetzt. Wünschenswert wäre es auch,

wenn Sie unsere Bemühungen, für unsere behinderten Mitmenschen

eine möglichst zeitnahe Zahnsanierung in Narkose in den Bezirks-

krankenhäusern sowie insbesondere auch an der Innsbrucker Klinik zu

gewährleisten, unterstützen würden. Wir laden Sie hierzu gerne ein.

Erlauben Sie uns am Ende noch einen kleinen Exkurs zum brandaktu-

ellen Thema des anstehenden Amalgamverbotes, da Sie hier einer in

verschiedenenMedien verbreiteten Falschinformation aufgelegen sein

dürften. Es gab in Vorarlberg in jüngster Zeit keine Einigung über ein

Ersatzfüllmaterial. Der Gesamtvertrag hat aufgrund einerAufkündigung

seit Jahrzehnten keine Rechtsgültigkeit mehr imBundesland Vorarlberg.

Es besteht dort also ein vertragsloser Zustand. Die sozialmedizinische

Versorgung in Vorarlberg erfolgt über sogenannte Verrechnungsüber-

einkommen, die es der Zahnärzteschaft ermöglicht, zu wirtschaftlich

annehmbaren Konditionen sozialmedizinisch tätig zuwerden.Wir teilen

zwarIhreMeinung und Kritik zu den Folgen derKassenzusammenlegun-

gen und der damit einhergehenden Zentralisierung, aber genau diese

ist auch der Grund, weshalb eine auf das Bundesland Tirol beschränkte

kassenvertragliche Vereinbarung bzw. ein Verrechnungsübereinkom-

men zwischen Landeszahnärztekammer und der ÖGK über die auf das

BundeslandTirol beschränkte Verwendung vonAmalgamersatzmaterial

im Seitzahnbereich wenig realistisch ist.

In der Hoffnung, dass Sie künftig unseren oben dargelegten Einwand

berücksichtigenwerden und uns zumindest vorab über entsprechende

an unsereMitglieder gerichtete Schreiben aus Ihrer Kammer informie-

ren, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.

Der Präsident:

OMR DDr. Paul Hougnon

Präsident Erwin Zangerl

Arbeiterkammer für Tirol

Maximilianstraße 7

6020 Innsbruck

23.12.2024

OffenerBrief zu Ihrem jüngstenSchreiben zurBerufsschule fürdie Lehre zur zahnärztlichen Fachassistenz